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Immobilienkauf in Polen als Ausländer

Können Ausländer Grundstücke oder Wohnungen kaufen? Wann man eine Genehmigung benötigt, Steuern, Notare und die Schritte eines polnischen Immobilienkaufs.

Updated 2026-01-20 · 1 min read

Immobilienkauf in Polen als Ausländer
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  1. Wer eine Genehmigung benötigt
  2. Schritte
  3. Kosten
  4. Hypothek
  5. Nach dem Kauf

Wer eine Genehmigung benötigt

  • Wohnungen (lokal samodzielny): Keine Genehmigung erforderlich, unabhängig von der Nationalität.
  • Grundstücke und Häuser: Staatsangehörige von Nicht-EWR-Ländern benötigen in der Regel eine Genehmigung des Innenministers, es sei denn, sie leben seit 5+ Jahren legal in Polen, sind mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet oder besitzen eine Niederlassungserlaubnis.
  • EWR-Staatsangehörige: Geringere Einschränkungen; für landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Grundstücke gelten Übergangsregelungen.

Schritte

  1. Immobilie finden (Otodom, OLX, Immobilienmakler).
  2. Einen Vorvertrag (umowa przedwstępna) mit einer Anzahlung unterzeichnen.
  3. Der Notar erstellt die endgültige akt notarialny (Notarurkunde).
  4. PCC-Steuer zahlen und im Księga Wieczysta (Grundbuch) eintragen lassen.

Kosten

  • PCC 2 % des Kaufpreises.
  • Notargebühren (staffeln sich nach dem Preis).
  • Gerichtsgebühr für die Eintragung (~200 PLN).
  • Maklergebühr (falls genutzt), in der Regel 2–3 %.

Hypothek

  • Polnische Banken vergeben Kredite an Ausländer mit legalem Aufenthalt und Einkommen in Polen.
  • In der Regel benötigen Sie eine Anzahlung von 10–20 %.
  • Angebote vergleichen; die Zinsen variieren.

Nach dem Kauf

  • Versorgungsleistungen (Strom, Wasser etc.) auf Ihren Namen ummelden.
  • Aktualisieren Sie Ihr zameldowanie (Anmeldung der Wohnung).
  • Jährliche Grundsteuer (podatek od nieruchomości) an die Gemeinde zahlen.

FAQ

Brauche ich eine Genehmigung, um eine Wohnung zu kaufen?
Für eine separate Wohnung (lokal) in Polen wird unabhängig von der Nationalität keine Genehmigung benötigt. Für Grundstücke und einige Häuser ist eine Genehmigung erforderlich, mit Ausnahmen für EWR-Bewohner.
Welche Steuern fallen an?
PCC (Steuer für zivilrechtliche Geschäfte) von 2 % auf den Kaufpreis, plus Notar- und Gerichtskosten. MwSt. gilt für Neubauten von Bauträgern.

Sources

  1. gov.pl — Acquisition of real estate by foreigners (updated 2026-01-12)

This article is informational and not legal advice. Always confirm with the relevant authority.

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