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Daueraufenthaltsgenehmigung in Polen

Die Karta Stałego Pobytu (Daueraufenthaltskarte) — Anspruchsberechtigung durch polnische Herkunft, langfristigen Aufenthalt, Ehe und der Unterschied zum EU-Daueraufenthalt.

Updated 2026-08-15 · 2 min read

Daueraufenthaltsgenehmigung in Polen
On this page
  1. Wer für eine Daueraufenthaltserlaubnis berechtigt ist
  2. Wie man den Antrag stellt
  3. Bearbeitungszeit
  4. Nach Erhalt der Karte
  5. Unterschied zum EU-Daueraufenthalt
  6. Praktische Tipps

Wer für eine Daueraufenthaltserlaubnis berechtigt ist

Eine Daueraufenthaltserlaubnis (Karta Stałego Pobytu) steht Drittstaatsangehörigen zur Verfügung, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Polnische Abstammung (pochodzenie polskie) — Sie können Ihre polnische Abstammung durch Geburts-, Tauf- oder Standesamtsunterlagen belegen.
  • Inhaber einer Karta Polaka — Inhaber der Polen-Karte können direkt einen Daueraufenthalt beantragen.
  • Ehe mit einem polnischen Staatsbürger — nach mindestens 3 Jahren Ehe und 2 Jahren durchgehendem legalen Aufenthalt in Polen vor der Antragstellung.
  • Minderjähriges Kind einer Person, die eine Daueraufenthaltserlaubnis oder die polnische Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Daueraufenthaltsberechtigter — mindestens 10 Jahre durchgehender legaler Aufenthalt in Polen (dieser Weg ist weniger üblich; die meisten nutzen den EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren).

Wie man den Antrag stellt

Anträge werden über das MOS-Portal (mos.cudzoziemcy.gov.pl) oder persönlich beim Wojewoda (Woiwode)-Amt (urząd wojewódzki) eingereicht. Sie reichen ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular (auf Polnisch oder Englisch).
  • Gültiger Reisepass + Kopien.
  • 4 biometrische Fotos.
  • Nachweis über ein stabiles und regelmäßiges Einkommen.
  • Nachweis über eine Unterkunft (Mietvertrag, Grundbuchauszug).
  • Unterlagen, die Ihren Anspruch belegen (Heiratsurkunde, Unterlagen zur polnischen Abstammung, Karta Polaka).
  • Stempelgebühr — derzeit 649 PLN (die aktuelle Gebühr bitte im MOS-Portal überprüfen).
  • Gebühr für die karta pobytu (Aufenthaltskarte) — 100 PLN.

Bearbeitungszeit

Die Entscheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, obwohl komplizierte Fälle (insbesondere abstammungsbedingte) aufgrund von Archivüberprüfungen länger dauern können.

Nach Erhalt der Karte

Die karta pobytu (Aufenthaltskarte) für den Daueraufenthalt ist 10 Jahre gültig und kann verlängert werden. Im Gegensatz zum befristeten Aufenthalt müssen Sie keine Arbeitserlaubnis oder einen bestimmten Arbeitgeber nachweisen. Sie können frei arbeiten und den Job wechseln, ohne das Amt zu benachrichtigen.

Unterschied zum EU-Daueraufenthalt

| Merkmal | Daueraufenthalt | EU-Daueraufenthalt | |---|---|---| | Mindestaufenthalt | Variabel (0–10 Jahre) | 5 Jahre durchgehend | | Grundlage | Abstammung, Ehe, Polen-Karte | Langfristiger legaler Aufenthalt | | EU-Mobilität | Nur Polen | In anderen EU-Staaten anerkannt | | Gültigkeit der Karte | 10 Jahre (verlängerbar) | 5 Jahre (verlängerbar) |

Praktische Tipps

  • Sammeln Sie Abstammungsunterlagen vor der Antragstellung — die Anforderung von Unterlagen aus polnischen Archiven kann Monate dauern.
  • Wenn Sie eine Karta Polaka besitzen, ist der Prozess für den Daueraufenthalt schneller und die Stempelgebühr ist reduziert.
  • Der Daueraufenthalt ist keine Staatsbürgerschaft. Sie benötigen weiterhin ein Reisedokument (Reisepass) aus Ihrem Heimatland.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Daueraufenthalt und EU-Daueraufenthalt?
Der Daueraufenthalt (Karta Stałego Pobytu) ist an spezifische Voraussetzungen gebunden (polnische Herkunft, Ehe mit einem Polen, langfristiger Aufenthalt). Der EU-Daueraufenthalt (status rezydenta długoterminowego UE) erfordert 5 Jahre durchgehenden legalen Aufenthalt und wird in der gesamten EU anerkannt. Es handelt sich um separate Genehmigungen mit unterschiedlichen Anforderungen.
Kann ich den Daueraufenthalt verlieren?
Ja. Der Daueraufenthalt kann widerrufen werden, wenn Sie Polen für mehr als 6 Jahre verlassen oder wenn Sie ihn betrügerisch erlangt haben. Er verfällt nicht mit der Zeit, im Gegensatz zur befristeten karta pobytu (Aufenthaltskarte).
Führt der Daueraufenthalt zur Staatsbürgerschaft?
Nicht automatisch, aber er verkürzt die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung. Ein Daueraufenthaltsberechtigter, der mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet ist, kann nach 3 Jahren Ehe und 2 Jahren Daueraufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen.

Sources

  1. MOS — Permanent residence permit (English) (updated 2026-08-14)
  2. MOS — Stamp duty and residence card fees (English) (updated 2026-08-14)
  3. gov.pl — Basic information about the MOS system (English) (updated 2026-08-14)

This article is informational and not legal advice. Always confirm with the relevant authority.

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