Heiraten in Polen als Ausländer
Zivile und kirchliche Heiratsverfahren, erforderliche Dokumente, Legalisations-/Apostille-Regeln und was zu tun ist, wenn Ihr Partner kein Pole ist.
Updated 2026-08-15 · 2 min read
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Standesamtliche Trauung beim USC
Um in Polen zu heiraten, müssen beide Partner persönlich beim Urząd Stanu Cywilnego (USC — Standesamt) erscheinen. Sie buchen einen Termin und reichen die Dokumente im Voraus ein. Die Trauung selbst ist kurz und wird auf Polnisch durchgeführt (Sie können einen vereidigten Dolmetscher mitbringen, wenn Sie kein Polnisch sprechen).
Erforderliche Dokumente für Ausländer
- Pass oder nationaler Personalausweis (Original + Kopie).
- Geburtsurkunde mit einer Apostille oder Legalisation sowie einer vereidigten Übersetzung ins Polnische.
- Ehefähigkeitszeugnis (zaświadczenie o braku przeszkód do zawarcia małżeństwa) — Nachweis, dass Sie frei zum Heiraten sind. Wird von der Botschaft Ihres Landes in Polen oder vom Standesamt Ihres Heimatlandes ausgestellt. Wenn Ihr Land ein solches Dokument nicht ausstellt, können Sie eine eidesstattliche Versicherung vor einem polnischen Notar abgeben.
- Nachweis des legalen Aufenthalts in Polen (karta pobytu (Aufenthaltskarte), Visum, PESEL (Personenkennziffer)-Registrierung).
- Bei einer früheren Ehe: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners, mit Apostille und vereidigter Übersetzung.
- Ausgefüllter Fragebogen vom USC (auf Polnisch erhältlich).
Kirchliche Trauung
Wenn Sie in der katholischen Kirche heiraten, stellt der Priester eine kirchliche Heiratsurkunde aus, die Sie dann zum USC bringen, um die standesamtliche Eintragung zu registrieren. Andere Konfessionen registrieren unterschiedlich; erkundigen Sie sich bei Ihrer Pfarrei und dem örtlichen USC.
Apostille und vereidigte Übersetzungen
Ausländische Personenstandsdokumente müssen einen Apostille-Stempel tragen (wenn Ihr Land Vertragspartei des Haager Abkommens von 1961 ist) oder vom polnischen Konsulat in dem Land, das sie ausgestellt hat, legalisiert werden. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) übersetzt werden, der im Register des polnischen Justizministeriums eingetragen ist.
Nach der Hochzeit
Der USC stellt eine polnische Heiratsurkunde (odpis aktu małżeństwa) aus. Sie können beglaubigte Kopien für die Verwendung im Ausland anfordern. Wenn Sie die Ehe später in Ihrem Heimatland registrieren lassen müssen, bitten Sie den USC um einen mehrsprachigen Auszug.
Praktische Tipps
- Beginnen Sie mit der Dokumentensammlung mindestens 2–3 Monate im Voraus — Apostillen und Botschaftszeugnisse können Zeit in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie kein Polnisch sprechen, bringen Sie einen polnischsprachigen Freund mit oder engagieren Sie für die Trauung einen vereidigten Dolmetscher.
- Einige USC-Büros in großen Städten (Warschau, Krakau, Breslau) haben Mitarbeiter, die Englisch sprechen, aber dies ist nicht garantiert.
FAQ
- Muss ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen?
- Ja. Eine ausländische Geburtsurkunde muss von einem in Polen registrierten vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) übersetzt werden, und das Original muss in der Regel eine Apostille tragen oder vom polnischen Konsulat im Ausstellungsland legalisiert werden.
- Wie lange dauert die standesamtliche Trauung?
- Die standesamtliche Trauung im Urząd Stanu Cywilnego (USC) dauert etwa 15–20 Minuten. Sie müssen die Dokumente mindestens 14 Tage (und manchmal bis zu 6 Monate) vor dem geplanten Datum einreichen, je nach Behörde.
- Können zwei nicht-polnische Staatsbürger in Polen heiraten?
- Ja. Beide Ausländer können in Polen bei jedem USC heiraten. Sie benötigen dieselben Dokumente wie polnische Staatsbürger, plus einen Nachweis über den legalen Aufenthalt und ein Ehefähigkeitszeugnis (zaświadczenie o braku przeszkód) von Ihrer Botschaft oder Ihrem Heimatland.
Sources
- gov.pl — Marriage certificate (odpis aktu małżeństwa) (updated 2026-08-14)
- Act on Civil Status Records (Prawo o aktach stanu cywilnego) (updated 2026-08-14)
- gov.pl — Zawrzyj małżeństwo (getting married) (updated 2026-08-14)
This article is informational and not legal advice. Always confirm with the relevant authority.
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