Aufenthaltsgenehmigung (karta pobytu (Aufenthaltskarte)) in Polen
Befristete, unbefristete und langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer in Polen — wer berechtigt ist, der Antrag über das MOS-Portal, Gebühren und Bearbeitung.
Updated 2026-08-10 · 2 min read
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Drei Hauptarten von Aufenthaltstiteln
Polen stellt Aufenthaltstitel über das Amt für Ausländer aus, das mittlerweile über das Online-System MOS (mos.cudzoziemcy.gov.pl) betrieben wird:
- Befristeter Aufenthalt (pobyt tymczasowy) — wird für 1–3 Jahre ausgestellt und ist an einen Zweck gebunden: Arbeit, Geschäftstätigkeit, Studium, Familienzusammenführung oder andere Umstände. Verlängerbar.
- Daueraufenthalt (pobyt stały) — unbefristet, wird unter bestimmten gesetzlichen Kategorien gewährt (z. B. polnischer Ehepartner, unterhaltsberechtigtes Kind eines polnischen Staatsbürgers, Inhaber einer langfristigen EU-Aufenthaltskarte). Der Daueraufenthalt erfordert in der Regel kein polnisches Sprachzertifikat.
- Langfristiger EU-Aufenthaltsstatus (rezydent długoterminowy UE) — ein eigenständiger Status, der unter anderem 5 Jahre durchgehenden legalen Aufenthalt, ein stabiles und regelmäßiges Einkommen, eine Krankenversicherung und ein polnisches Sprachzertifikat auf B1-Niveau voraussetzt. Verwechseln Sie dies nicht mit dem Daueraufenthalt.
Antragstellung über MOS
Seit dem 27. April 2026 werden Anträge auf diese Aufenthaltstitel in der Regel elektronisch über das MOS-Portal eingereicht:
- Erstellen Sie ein MOS-Konto und authentifizieren Sie sich über login.gov.pl (Profil Zaufany oder eine qualifizierte Signatur).
- Füllen Sie den digitalen Antrag aus und laden Sie Scans hoch (digitales Foto, Reisedokument, Nachweis des Zwecks, Versicherung, Einkommen).
- Bezahlen Sie die Stempelsteuer (opłata skarbowa) und die Gebühr für die Aufenthaltskarte über das System.
- Sie können aufgefordert werden, persönlich zu erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben und Originale vorzulegen.
Die physische karta pobytu (Aufenthaltskarte) wird nach einer positiven Entscheidung ausgestellt; sie ist von der Aufenthaltsgenehmigung selbst zu unterscheiden.
Gebühren (aktuell)
- Stempelsteuer für die Genehmigungsentscheidung: in der Regel 340–640 PLN, abhängig von der Art des Aufenthaltstitels.
- Ausstellung der Aufenthaltskarte: 100 PLN.
- Bestätigen Sie die genauen Beträge für Ihren Fall auf der MOS-Gebührenseite.
Was Sie einreichen (digital, über MOS)
- Gültiges Reisedokument (Scan).
- Digitales biometrisches Foto.
- Nachweis des Zwecks (Arbeitsvertrag, Gewerberegistrierung, Universitätsimmatrikulation, Heiratsurkunde).
- Nachweis eines stabilen und regelmäßigen Einkommens.
- Nachweis einer Krankenversicherung (NFZ (gesetzliche Krankenversicherung) oder gleichwertig).
- Korrespondenzadresse für die Zustellung der Entscheidung.
Nach der Antragstellung
Sie erhalten einen Stempel in Ihren Reisepass, der bestätigt, dass Ihr Antrag in Bearbeitung ist; dies legalisiert Ihren Aufenthalt in Polen, während das Verfahren läuft. Dies berechtigt von sich aus nicht zur Grenzüberquerung oder zum Schengen-Reisen. Entscheidungen werden an die Korrespondenzadresse gesendet, die Sie in MOS angeben.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art des Aufenthaltstitels, zuständiger Behörde, Vollständigkeit der Unterlagen und etwaigen Verfahrensaussetzungen; betrachten Sie jede konkrete Schätzung nur als Richtwert.
EU vs. Nicht-EU
EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger registrieren ihren Aufenthalt (kein Aufenthaltstitel) bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten über ein separates Verfahren beim örtlichen Amt. Nicht-EU-Staatsbürger nutzen das oben beschriebene Aufenthaltstitelsystem.
Widerspruch
Im Falle einer Ablehnung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung schriftlich über den ausstellenden Wojewoda (Woiwode) beim Leiter des Amtes für Ausländer Widerspruch einlegen und anschließend beim Verwaltungsgericht. Ziehen Sie einen auf Migrationsrecht spezialisierten Anwalt in Betracht.
FAQ
- Kann ich mit einer karta pobytu (Aufenthaltskarte) innerhalb des Schengen-Raums reisen?
- Eine gültige Aufenthaltskarte zusammen mit einem gültigen Reisedokument ermöglicht Ihnen die Reise innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage in einem beliebigen 180-Tage-Zeitraum, vorbehaltlich der Einreisebedingungen. Sie berechtigt nicht zur Arbeit in anderen Schengen-Ländern.
- Wie beantrage ich seit 2026?
- Seit dem 27. April 2026 werden Anträge auf befristete, unbefristete und langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigungen in der Regel elektronisch über das MOS-Portal (mos.cudzoziemcy.gov.pl) eingereicht, nicht als normale Papieranträge bei einem Woiwodschaftsamt.
Sources
- MOS (Office for Foreigners) — Temporary residence permit (English) (updated 2026-08-10)
- MOS — Permanent residence permit (English) (updated 2026-08-10)
- MOS — Long-term EU resident permit requirements (English) (updated 2026-08-10)
- gov.pl — Basic information about the MOS system (English) (updated 2026-08-10)
- MOS — Stamp duty and residence card fees (English) (updated 2026-08-10)
This article is informational and not legal advice. Always confirm with the relevant authority.
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