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Zulassung eines Fahrzeugs in Polen

Import oder Kauf eines Autos — der Starostwo-Prozess, Kennzeichen, Versicherung (OC) und technische Untersuchungen.

Updated 2026-01-20 · 1 min read

Zulassung eines Fahrzeugs in Polen
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  1. Wo
  2. Gebrauchtwagenkauf in Polen
  3. Import eines Autos
  4. Pflicht
  5. Kennzeichen und Gebühren
  6. Tipps

Wo

Melden Sie sich beim Starostwo Powiatowe (Wydział Komunikacji) für Ihren Wohnort an. Bei diesem Vorgang werden polnische Kennzeichen (tablice rejestracyjne) und eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Gebrauchtwagenkauf in Polen

  • Der Verkäufer unterzeichnet den umowa kupna-sprzedaży (Kaufvertrag).
  • Beide Parteien melden den Verkauf innerhalb von 30 Tagen beim Starostwo.
  • Sie erhalten eine vorübergehende Zulassung, während die Kennzeichen ausgestellt werden.
  • Übertragen Sie die OC-Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) innerhalb von 14 Tagen auf Ihren Namen.

Import eines Autos

  • Zollabfertigung (für Nicht-EU-Länder).
  • Übersetzte ausländische Zulassungsdokumente.
  • Eine technische Untersuchung an einer polnischen Prüfstation (SKP).
  • Verbrauchsteuer (akcyza) für bestimmte Importe.
  • Zulassung innerhalb von 30 Tagen.

Pflicht

  • OC Kfz-Haftpflichtversicherung (immer).
  • Technische Untersuchung (przegląd) — regelmäßig.
  • AC Vollkaskoversicherung (optional, aber üblich bei finanzierten Fahrzeugen).

Kennzeichen und Gebühren

  • Zulassungsgebühr ~160 PLN + Gebühr für Kennzeichen.
  • Personalisierte/Wunschkennzeichen kosten mehr.
  • Ausländische temporäre Kennzeichen (przyczepa/handlowe) für den Export.

Tipps

  • Prüfen Sie die CEPiK-Historie eines Gebrauchtwagens (Unfälle, Vorbesitzer).
  • Bestätigen Sie, dass die Fahrgestellnummer (VIN) mit den Dokumenten übereinstimmt.

FAQ

Benötige ich eine OC-Versicherung?
Ja. Die Haftpflichtversicherung (OC) ist für jedes zugelassene Fahrzeug obligatorisch; das Fahren ohne sie ist eine schwere Ordnungswidrigkeit. AC (Kaskoversicherung) ist optional.
Wie oft ist die technische Untersuchung?
Neuwagen: erste Untersuchung nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre; Autos über 20 Jahre oder älter als 4 Jahre mit LPG: jedes Jahr.

Sources

  1. gov.pl — Vehicle registration (updated 2026-01-12)

This article is informational and not legal advice. Always confirm with the relevant authority.

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