Arbeitserlaubnisse in Polen (Typen A–E)
Wer eine Arbeitserlaubnis benötigt, die fünf Erlaubnistypen, Arbeitgeberpflichten und die vereinfachten Regeln für Ukrainer.
Updated 2026-01-20 · 1 min read
Wer eine benötigt
Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, um legal arbeiten zu dürfen, sofern sie nicht davon befreit sind. Zu den Ausnahmen gehören:
- Inhaber einer karta pobytu (Aufenthaltskarte) mit Arbeitserlaubnis.
- Studierende, die in Polen studieren.
- Flüchtlinge und Schutzberechtigte.
- Ukrainer unter dem besonderen Hilfegesetz.
Arten
- Typ A — Beschäftigung bei einem polnischen Arbeitgeber (am häufigsten).
- Typ B — Vorstandsmitglied eines polnischen Unternehmens (6+ Monate).
- Typ C — Entsendung in eine polnische Niederlassung eines ausländischen Arbeitgebers (30+ Tage).
- Typ D — Entsendung für Exportdienstleistungen.
- Typ E — sonstige Arbeiten (befristet, saisonal).
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Starostwo Powiatowe (Kreisarbeitsamt), nicht der Arbeitnehmer. Zu den Anforderungen gehört ein Arbeitsmarkttest (das Stellenangebot muss 21 Tage lang veröffentlicht sein) und der Nachweis, dass es keinen geeigneten einheimischen Kandidaten gibt.
Saisonarbeit
Saisonarbeitsgenehmigungen (praca sezonowa) werden schneller erteilt, gelten für die Landwirtschaft, den Tourismus und ähnliche Sektoren für bis zu 9 Monate pro Jahr.
Ukrainer
Nach dem Sondergesetz infolge der Invasion von 2022 dürfen ukrainische Staatsbürger für einen bestimmten Zeitraum ohne Erlaubnis arbeiten; bestätigen Sie den aktuellen Status beim UDSC (Amt für Ausländerangelegenheiten), da die Vorschriften aktualisiert werden.
Oświadczenie
Für kurzfristige Arbeiten (bis zu 24 Monate, bestimmte Nationalitäten) kann eine oświadczenie (Arbeitgebererklärung) eine Genehmigung ersetzen; die Vorschriften wurden verschärft — überprüfen Sie die aktuelle Berechtigung.
FAQ
- Benötigen EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis?
- Nein. EU/EWR-Bürger arbeiten frei in Polen. Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, sofern sie nicht davon befreit sind (z. B. Studenten, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, Ukrainer unter besonderen Regeln).
- Was ist eine Typ-A-Erlaubnis?
- Typ A ist die häufigste: für einen Ausländer, der bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt ist, dessen eingetragener Sitz sich in Polen befindet.
Sources
- udsc.gov.pl — Work permits (Office for Foreigners) (updated 2026-01-12)
This article is informational and not legal advice. Always confirm with the relevant authority.
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