Arbeitnehmerrechte in Polen
Arbeitszeiten, Feiertage, Krankheitsurlaub, Überstunden und Kündigung — was das polnische Arbeitsgesetzbuch garantiert.
Updated 2026-01-20 · 1 min read
Arbeitszeit
- Standard: 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche.
- Überstunden werden mit höheren Sätzen vergütet (150 % an Werktagen, 200 % nachts/am Wochenende) oder als Freizeitausgleich gewährt.
Urlaub (urlop wypoczynkowy)
- 20 Tage, wenn die gesamte Arbeits-/Studienerfahrung unter 10 Jahren liegt.
- 26 Tage, wenn sie 10 Jahre oder mehr beträgt.
- Nicht genutzte Tage werden übertragen, sollten aber bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden.
Krankheitsurlaub
- Chorobowe: bezahlter Krankheitsurlaub, der zunächst vom Arbeitgeber (für ~33 Tage pro Jahr) und danach von ZUS (Sozialversicherung) mit ~70–80 % des Gehalts finanziert wird.
- Eine ärztliche L4-Bescheinigung (e-ZLA) wird elektronisch eingereicht.
Überstunden
Müssen vergütet werden (Zusatzlohn oder Freizeitausgleich), es sei denn, Sie haben bestimmte zivilrechtliche Verträge. Bestätigen Sie dies immer schriftlich.
Kündigung
- Kündigungsfristen staffeln sich nach der Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen (unter 6 Monaten), 1 Monat (6 Monate–3 Jahre), 3 Monate (über 3 Jahre).
- Eine Abfindung kann bei Massenentlassungen gelten.
- Sie können eine ungerechtfertigte Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten.
FAQ
- Wie viele Urlaubstage bekomme ich?
- 20 Tage, wenn Sie unter 10 Jahre Gesamtberufs-/Studienerfahrung haben; 26 Tage, wenn Sie 10 oder mehr haben. Die Zählung umfasst Studienjahre.
- Kann mein Arbeitgeber mich ohne Vorankündigung entlassen?
- Nur bei schwerem Fehlverhalten, das im Arbeitsgesetzbuch (Art. 52) definiert ist. Andernfalls gilt eine Kündigungsfrist, von 2 Wochen bis 3 Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit.
Sources
- Polish Labour Code (Kodeks Pracy) (updated 2026-01-12)
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